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Die Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt für das Saarland sind Beamte des Landes. Ihre Bezüge erstattet die Landesversicherungsanstalt für das Saarland. Dazu gehören alle Leistungen, die dem Beamten mit Rücksicht auf sein Amt gewährt werden.
Für die Dienstposten der Geschäftsführer gilt folgender Zuordnungsrahmen: Besoldungsgruppen 1. Geschäftsführer der Allgemeinen Ortskrankenkasse für das Saarland…
Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland aus den Versicherungsverhältnissen in der Rentenversicherung der Angestellten gehen auf…
Das Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) und die Verbindlichkeiten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland, die in der Abteilung…
Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalt für das Saarland und der Bergbau-Berufsgenossenschaft für das Saarland aus den…
Die Beamten der landesunmittelbaren Regionalträger sind Beamte des Landes, soweit nicht eine landesgesetzliche Regelung etwas anderes bestimmt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.