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Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
„Geburtsland“ das Land des Wohnorts der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt (in den derzeitigen Grenzen, wenn hierzu Angaben vorliegen) oder anderenfalls das Land,…
Der Begriff „Abstammung“ sollte so auslegt werden, dass er die rechtliche Beziehung zwischen einem Kind und seinen Eltern bezeichnet.
Dieses Gesetz gilt für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
Nach § 2 Absatz 6 wird der folgende Absatz 7 eingefügt: „(7) Eine Entbindung ist eine Lebend- oder Totgeburt.“
Ein von dem Manne stammendes Kind der Frau hat die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt; § 1720 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet entsprechende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.