BVerfG, 1 BvR 393/18Nichtannahmebeschluss v. 2018-04-30 · § 1779 Abs 2 S 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft vor der Amtsvormundschaft (§ 1791b Abs 1 S 1 BGB) gilt nur bzgl geeignetem Einzelvormund - vorliegend keine Verletzung von Grundrechten des betroffenen Kindes (Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG) durch familiengerichtliche Bestimmung des Jugendamtes als Amtsvormund anstatt des Verfahrenspflegers als Einzelvormund
BVerfG, 1 BvR 1409/14Nichtannahmebeschluss v. 2014-08-30 · § 1779 Abs 2 S 2 BGB
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - hier: Bestellung der Großeltern bei entgegenstehendem Willen des Kindes nicht dem Kindeswohl dienlich - Kein schwerer Nachteil (§ 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG ) durch Behandlung einer aussichtslosen Anhörungsrüge als unzulässig
BVerfG, 1 BvR 1467/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2014-08-27 · § 1779 Abs 2 S 2 BGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - familiäre Verbundenheit stellt für sich genommen Eignung als Vormund nicht in Frage - hier: Unzureichende fachgerichtliche Darlegung zur mangelnden Eignung der Großmutter als Vormundin für ihr Enkelkind - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 206/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-03-08 · § 1779 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung auf Jugendamt - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerdeverfahren) bzw 4000 Euro (eA-Verfahren)