BGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1869 BGBBestellung eines neuen BetreuersBürgerliches Gesetzbuch · Buch 4, Abschnitt 3, Titel 3, Untertitel 4 § 1868§ 1870 BarrierefreiMit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.