BGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1987 BGBVergütung des NachlassverwaltersBürgerliches Gesetzbuch · Buch 5, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 3 § 1986§ 1988 KI-Hinweise anzeigenDer Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. 0 0