BGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2272 BGBRücknahme aus amtlicher VerwahrungBürgerliches Gesetzbuch · Buch 5, Abschnitt 3, Titel 8 § 2271§ 2273 Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.