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Sitz der Gesellschaft ist der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz). Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen und haben die Gesellschafter einen Ort im Inland als Sitz vereinbart (Vertragssitz), so ist abweichend von Satz 1 dieser Ort Sitz der Gesellschaft.
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den die Satzung bestimmt.
Der Sitz der Gesellschaft privaten Rechts ist Berlin.
die Anschrift des eingetragenen oder offiziellen Sitzes und — falls abweichend — der Ort, an dem sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet,…
Ein Unternehmer ist dort niedergelassen, wo — er seinen Geschäftssitz hat, falls der Unternehmer eine natürliche Person ist; — sich sein satzungsmäßiger Sitz,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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