BGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 758 BGBUnverjährbarkeit des AufhebungsanspruchsBürgerliches Gesetzbuch · Buch 2, Abschnitt 8, Titel 17 § 757Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung. § 757