BGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 944 BGBErbschaftsbesitzerBürgerliches Gesetzbuch · Buch 3, Abschnitt 3, Titel 3, Untertitel 2 § 943§ 945 Die Ersitzungszeit, die zugunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.