§ 75 Abs. 2 SGleiGSoldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Die Gleichstellungpläne, die bereits vor dem 25. Januar 2024 in Kraft getreten sind, behalten ihre jeweilige Geltungsdauer bis zum 31. Dezember des letzten…
§ 30 Abs. 2 LGGLandesgleichstellungsgesetz - LGG Vom 24. April 1996*
1Die Frauenförderpläne nach § 7 müssen bis zum 1. Januar 2017 durch die nach § 8 berufenen Stellen in Kraft gesetzt werden. 2Die Frauenförderpläne, die vor…
§ 174 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
§ 9 Absatz 3 und 4 in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung findet erstmals auf die Festlegung von Zielgrößen ab dem 12. August 2021 Anwendung.
§ 31 Abs. 2 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
Beträgt beim Inkrafttreten dieses Gesetzes die Geltungsdauer eines Frauenförderplans einer Dienststelle nach dem Sächsischen Frauenförderungsgesetzes noch…
§ 168 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Festlegungen nach § 9 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 und 3 in der am 1. Mai 2015 geltenden Fassung haben erstmals bis spätestens 30. September…