§ 22 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Der Streitmittler und die weiteren in die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit…
§ 4 Abs. 5 LuftSchlichtVVerordnung nach § 57c des Luftverkehrsgesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr
Schlichter haben über alles, was ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt wird, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihrer…
§ 4 Abs. 4 PostSchliVVerordnung zur Regelung des Verfahrens der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Parteien und die Schlichtungsstelle haben dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten geschützt und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien…
§ 49 Abs. 4 JustG NRWGesetz über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen
Die Gütestellen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen im Rahmen der Schlichtungstätigkeit bekannt geworden…
§ 15 Abs. 1 MautVvfVVerordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz
Die Mitglieder des Spruchkörpers, die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die Parteien und die zu den Verfahren hinzugezogenen Bevollmächtigten oder Dritten sind…