§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BGleiGGesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen,
§ 1 Nr. 1 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 SGleiGSoldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern,
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BGleiGGesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
erreicht werden soll, dass die Führungspositionen, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert waren, mit annähernd numerischer Gleichheit mit Frauen und Männern…