§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BGleiGGesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen,
§ 1 Abs. 1 SGleiGSoldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Ziel des Gesetzes ist es,
§ 1 Abs. 1 LGGLandesgleichstellungsgesetz - LGG Vom 24. April 1996*
Ziel des Gesetzes ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile ( Artikel 3 Absatz 2…
§ 1 Abs. 1 LGG NRWGesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur…
§ 1 BGremBGGesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien
Ziel des Gesetzes ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder für diese bestimmen kann.