Gesetz über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft.
§ 2 BGruVerkOlympG
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