II. BGSResErnAnO
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.