§ 19 Abs. 3 SOGS SNSchulordnung Grundschulen
Kurzkontrollen sollen sich auf begrenzte Stoffbereiche im Zusammenhang mit dem jeweils vorausgegangenen Unterricht beziehen. Die Anzahl der Kurzkontrollen…
§ 27 Abs. 7 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Kurzkontrollen und sonstige Leistungen sollen sich auf begrenzte Stoffbereiche im Zusammenhang mit dem jeweils vorausgegangenen Unterricht beziehen. Die Anzahl…
Art. 4 Abs. 5 SN-19223Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung der Gemeinschaftsschule und Oberschule+
Neben den Klassenarbeiten können zur Leistungsermittlung in allen Fächern Kurzkontrollen und sonstige Leistungen erbracht werden. Sie sollen sich nur auf…
§ 24 Abs. 5 SOOSA SNSchulordnung Ober- und Abendoberschulen
Neben den Klassenarbeiten können zur Leistungsermittlung in allen Fächern Kurzkontrollen und sonstige Leistungen erbracht werden. Sie sollen sich nur auf…
Art. 1 Abs. 2 Nr. 11 Buchst. c SN-5235Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Grundschulen
Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „Die Anzahl der Kurzkontrollen bestimmt der Lehrer des Faches.“