Art. 2 Nr. 1 Buchst. a SN-17811Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung des Sächsischen Schulgesetzes für den Bereich der Berufsschule und des Beruflichen Gymnasiums sowie zur Änderung der staatlichen Anerkennung von Berufsschulen
Nach der Angabe zu § 65 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Siebter Teil – Doppelqualifizierender Bildungsgang § 66 Duale Berufsausbildung mit Abitur § 67…
§ 67 BGySO SNAbschlusszeugnis im doppelqualifizierenden Bildungsgang
§ 65 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend. Zusätzlich werden die in den Lernfeldern des berufsbezogenen Unterrichts erteilten Noten nachrichtlich auf dem Zeugnis…
Anlage 3 Sek2Vbg SLVereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Vom 7. Juni 1972[1]
Berufsbezogene Bildungsgänge, die (doppeltqualifizierend) zur allgemeinen Hochschulreife und zu einem beruflichen Abschluss nach Landesrecht führen…
Art. 1 Satz 2 Nr. 9 SN-21293Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Sächsischen Studienakkreditierungsverordnung
„(8) Ein Studiengang darf als ‚dual‘ bezeichnet und beworben werden, wenn die Lernorte, die mindestens aus einer Hochschule oder Berufsakademie und einem…
§ 3 Abs. 4 AO-BSVerordnung – Schulordnung – über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland (AO-BS) Vom 4. August 2022*)
Der Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule führt aufbauend auf dem mittleren Bildungsabschluss begleitend zu einer mindestens…