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Für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr kann die Gemeinde hauptamtliche Kräfte einstellen, die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen sind. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistung in der Kommune gewährleistet sind.
Gemeinden können in Freiwilligen Feuerwehren hauptberufliche Kräfte vorhalten. Hauptberufliche Kräfte müssen über eine feuerwehrspezifische und eine…
Große kreisangehörige Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet.
Verfügt die Freiwillige Feuerwehr über eine ständig mit mindestens sechs hauptamtlichen Funktionen für den Brandschutz und die Hilfeleistung besetzte…
Die Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern und Einwohnerinnen, die keine Berufsfeuerwehr unterhalten, haben bei Bedarf Feuerwachen mit hauptberuflichen…
Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. Die Bezirksregierung verpflichtet nach Anhörung der Gemeinde Betriebe oder…
Kann eine Freiwillige Feuerwehr nicht oder nicht in ausreichender Stärke gebildet werden, hat die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen. Kann lediglich in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.