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Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden ist die Landrätin oder der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Aufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte und die Kreise ist die Bezirksregierung. Sie ist gleichzeitig obere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Inneres zuständige Ministerium.
Obere Aufsichtsbehörde ist für kreisangehörige Gemeinden die Bezirksregierung, für kreisfreie Städte das für Kommunales zuständige Ministerium.
Aufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte und Kreise ist die Bezirksregierung. Sie ist gleichzeitig obere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden.
Aufsichtsbehörde des Kreises ist die Bezirksregierung, obere Aufsichtsbehörde das für Kommunales zuständige Ministerium (allgemeine Aufsicht). Das für…
Die Aufsicht über die kreisfreien Städte als örtliche Ordnungsbehörden und über die Kreisordnungsbehörden führt die Bezirksregierung. Sie ist gleichzeitig obere…
Es sind untere Aufsichtsbehörde die kreisfreie Stadt und der Kreis, obere Aufsichtsbehörde die Bezirksregierung, oberste Aufsichtsbehörde das für das…
Obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung, wenn die Landrätin oder der Landrat Aufsichtsbehörde ist, sonst das für Kommunales zuständige Ministerium.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.