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Die Gemeinde Uffeln wird in die Stadt Vlotho eingegliedert. II. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Kreise
für den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Vlotho und der Gemeinde Uffeln (Anlage 18):
In die Stadt Bielefeld werden eingegliedert:
Die Räte der Städte Minden und Vlotho werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Die Gemeinde Vorhelm wird in die Stadt Ahlen eingegliedert.
Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.
In die Stadt Witten wird die Stadt Herbede (Ennepe-Ruhr-Kreis) eingegliedert. II. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Kreise
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.