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Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.
Das Gebiet, in dem sich die Bienenstöcke befinden, ist zusammen mit Angaben zu ihrer Identifizierung in einem Register festzuhalten. Die Kontrollbehörde oder…
die Verpflichtung der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 55 Absatz 7, der Kommission jährlich die Zahl der Bienenstöcke in ihrem Hoheitsgebiet zu melden;
die erforderlichen Nachweise zu führen, dass seine Bienenvölker der Zuchtrichtung entsprechen, und auf Verlangen der oberen Landwirtschaftsbehörde Einsicht in…
Darüber hinaus darf der Bienenstand nur von dem Besitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen,…
Die Mitgliedstaaten melden der Kommission jährlich die Zahl der Bienenstöcke in ihrem Hoheitsgebiet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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