Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Da es wichtig ist, dass Landwirte sich an Risikomanagementinstrumenten beteiligen, sollten die Mitgliedstaaten einen bestimmten Prozentsatz der Direktzahlungen zur Unterstützung einer Beteiligung der Landwirte an solchen Instrumenten zuteilen können.
Erwägungsgrund 55 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen