§ 53 BierStVVerordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
Für Beförderungen von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen…
§ 11 Abs. 5 BierStGBeförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn das Bier das Steuerlager verlässt oder am Ort der Einfuhr in den…
§ 10 Abs. 4 BierStGBeförderungen im Steuergebiet
In den Fällen des Absatzes 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn das Bier das Steuerlager verlässt oder am Ort der Einfuhr in den zollrechtlich…
§ 20c Abs. 5 BierStGBeförderungen
In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 beginnt die Beförderung, sobald das Bier den Betrieb des zertifizierten Versenders oder einen anderen zugelassenen Ort im…
§ 12 Abs. 3 BierStGAusfuhr
In den Fällen des Absatzes 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn das Bier das Steuerlager verlässt oder am Ort der Einfuhr in den zollrechtlich…