§ 31 Abs. 1 BierStGBiersteuergesetz
Für Beförderungen von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen worden sind, gilt dieses Gesetz in der am 12. Februar 2023…
§ 20c Abs. 4 BierStGBiersteuergesetz
Das Bier ist unverzüglich
§ 22 Abs. 1 Nr. 1 BierStGBiersteuergesetz
auf Grund dessen eine Beförderung oder ein Teil einer Beförderung nach § 20c oder nach § 21 nicht ordnungsgemäß beendet werden kann,
§ 20b Abs. 2 Nr. 3 BierStGBiersteuergesetz
einen bestimmten Zeitraum.
§ 38 Abs. 5 AlkStGAlkoholsteuergesetz
Für Beförderungen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen worden sind, gilt dieses Gesetz in der am…