§ 18 Abs. 5 BierStGBiersteuergesetz
Für den Eingang von Bier aus einem der in Artikel 4 Absatz 2 der Systemrichtlinie aufgeführten Gebiete in das Steuergebiet sind die in den zollrechtlichen…
§ 46 AlkStVVerordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes
Alkoholerzeugnisse aus Drittländern oder Drittgebieten sind in den Fällen der Einfuhr nach den Zollvorschriften mit den für die Besteuerung wesentlichen…
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BierStVRegistrierter Versender
eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhr beim Eingang des Bieres aus Drittländern oder Drittgebieten (§ 3 Nummer 11 des Gesetzes),
§ 31a Abs. 3 BierStVHerstellung von Bier außerhalb eines Steuerlagers
Der Anmeldepflichtige hat dem Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen:
§ 22b Abs. 1 BierStGBiersteuergesetz
Die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 haben bei Empfang im Einzelfall unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist am 15.…