Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bilinguale Züge an Gemeinschaftsschulen haben das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Förderung der fremdsprachlichen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch besondere Unterrichtsverfahren und geeignete schulorganisatorische Maßnahmen. Hierzu gehören
Unterricht in der Fremdsprache mit gegebenenfalls erhöhter Wochenstundenzahl in den Klassenstufen 5 bis 8,
fremdsprachiger Unterricht in mindestens einem Fach oder Lernbereich,
Einbeziehung von begegnungspädagogischen Maßnahmen und Intensivlernphasen in den Lernprozess.