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Für den Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 10 des bilingualen Zuges der Gemeinschaftsschule gilt die Stundentafel der Gemeinschaftsschule - Sekundarstufe I - mit folgenden Maßgaben:
In den Klassenstufen 5 und 6 kann der Sprachunterricht in der ersten Fremdsprache durch einen ein- bis zweistündigen Zusatzunterricht ergänzt werden. Dieser Zusatzunterricht dient der Heranführung an den Fremdsprachengebrauch und der sprachlichen Vorbereitung auf den spätestens in Klassenstufe 9 einsetzenden fremdsprachigen Sachfachunterricht.
Das bilinguale Angebot der Schule soll - insbesondere, wenn kein Zusatzunterricht im Sinne der Nummer 1 angeboten wird - ab der Klassenstufe 5 durch zeitlich begrenzte Unterrichtseinheiten oder durchgängig durch fremdsprachigen Unterricht in weiteren Fächern, wie zum Beispiel Bildende Kunst, Musik oder Sport, ergänzt werden.
In den Klassenstufen 7 und 8 soll der Sprachunterricht für die Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zuges durch einen ein- bis zweistündigen Zusatzunterricht in der Fremdsprache ergänzt werden. Dieser Zusatzunterricht kann ganz oder teilweise ersetzt werden durch einen Zusatzunterricht in einem bilingual unterrichteten Sachfach. Bei diesem Sachfach kann es sich um ein Fach der Stundentafel oder um ein zusätzliches Fach handeln. Für den bilingualen Sachfachunterricht kann die Stundentafel in diesen Klassenstufen jeweils um bis zu zwei Wochenstunden ausgeweitet werden.
In den Klassenstufen 9 und 10 nehmen die Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zuges am fremdsprachigen Unterricht eines Sachfaches teil. Bei diesem Sachfach kann es sich um ein Fach der Stundentafel oder um ein zusätzliches Fach handeln. Für den bilingualen Sachfachunterricht kann die Stundentafel in diesen Klassenstufen jeweils um bis zu zwei Wochenstunden ausgeweitet werden. Insgesamt muss der bilinguale Sachfachunterricht mindestens zwei Wochenstunden umfassen.
Ist das bilingual unterrichtete Sachfach zusätzliches Sachfach beziehungsweise zusätzlicher Lernbereich, so kann bei der Prüfung für den mittleren Bildungsabschluss eine mündliche Prüfung in diesem Fach beziehungsweise Lernbereich abgelegt werden.