§ 3 Abs. 4 BinSchAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das technische Verfahren der Schiffseichung (Schiffsvermessung), die…
Art 2 Abs. 3 BinSchEÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die nach Artikel 2 Abs. 3 und nach Artikel 8 des Übereinkommens zuständigen Stellen für die Schiffseichung…
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BinSchAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
die Schiffseichung (Schiffsvermessung) auf den Bundeswasserstraßen,
§ 3 Abs. 1 SchAusrVSchiffsausrüstungsverordnung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist die zuständige Behörde für die Aufgaben aus den §§ 23, 29, 31 und 32 sowie im Fall von nautischen…
§ 57 Abs. 2 SchRegOSchiffsregisterordnung
Jede Eintragung in die erste und zweite Abteilung des Seeschiffsregisters und des Binnenschiffsregisters ist dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie…