BinSchEÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel BinSchEÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von BinnenschiffenArt 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:Art 1