§ 8 Abs. 3 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Der Bruchteil eines Schiffs kann mit einer Schiffshypothek nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
§ 2 Abs. 2 BinSchGDer Eigentümer kann denjenigen, welcher aus der Verwendung des Schiffes einen Anspruch als Schiffsgläubiger (§§ 102 bis 115) herleitet, an der Durchführung des…
§ 71 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Verzichtet der Gläubiger einer Gesamtschiffshypothek nur an einem der Schiffe auf die Schiffshypothek, so steht dem Eigentümer dieses Schiffs die Befugnis nach…
§ 68 Abs. 2 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Jeder Eigentümer kann von den übrigen verlangen, daß sie ihm eine den Vorschriften der Schiffsregisterordnung entsprechende Erklärung über die Höhe des ihm…
§ 4 Abs. 1 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, daß sich die Veräußerung auf das Zubehör des Schiffs erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem…