§ 102 Nr. 2 BinSchGdie aus den Dienstverträgen herrührenden Forderungen der Schiffsbesatzung, Gehalts- und Lohnforderungen für die Vergangenheit, jedoch höchstens für den Zeitraum…
§ 40 Abs. 1 SeeArbGSeearbeitsgesetz
Der Reeder hat dem Besatzungsmitglied bei Fälligkeit (§ 38) eine Abrechnung in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu erteilen und ihm unverzüglich…
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 SeeArbGSeearbeitsgesetz
im Hafen oder auf der Reede bar an das Besatzungsmitglied ausgezahlt wird oder
§ 117 Abs. 1 Nr. 2 BinSchGdie aus den Dienstverträgen herrührenden Forderungen der Schiffsbesatzung;
§ 38 Abs. 2 SeeArbGSeearbeitsgesetz
Die Heuer ist mit Ablauf eines jeden Kalendermonats oder bei Beendigung des Heuerverhältnisses fällig. Stehen variable Bestandteile der Heuer bei Ablauf des…