§ 132 BinSchGGesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
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§ 37 Abs. 6 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für
(XXXX) §§ 105 bis 107 BVFGGesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
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§ 24 LEinfGVerfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik
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(XXXX) §§ 19 und 20 RsprEinhGGesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
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