§ 132 BinSchGGesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
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§ 37 Abs. 6 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für
Anhang 2 zu Anlage 23 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 100)
§ 16 BinSchSprFunkVVerordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
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