§ 23 BinSchPersFührEBefähPrV
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2022 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2022 in Kraft.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.