§ 96 Abs. 1 BinSchPersVAllgemeines zu den Besatzungsvorschriften
Die Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord von Fahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 5 und 6 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung befinden muss…
§ 110 Abs. 1 BinSchPersVSicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
Auf jedem Fahrgastschiff muss sich Sicherheitspersonal für Fahrgastschiffe im Sinne des § 2 Nummer 39 in der vorgeschriebenen Anzahl befinden, solange sich…
§ 119 Abs. 3 Nr. 2 BinSchPersVPflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
das für Tagesausflugsschiffe und Kabinenschiffe nach § 110 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 4 Satz 2 jeweils vorgeschriebene Sicherheitspersonal während der Fahrt…
§ 9.07 Nr. 2 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die Besatzung und das Bordpersonal müssen die in Nummer 1 Satz 1 genannte Sicherheitsrolle kennen und regelmäßig durch den Schiffsführer in ihren Aufgaben…
§ 100 Abs. 1 Nr. 3 BinSchPersVAufgaben auf Fahrgastschiffen
die erforderliche Befähigung des Sicherheitspersonals nach § 17 jederzeit an Bord durch die entsprechenden Bescheinigungen nachweisen zu können;