§ 85 Abs. 2 BinSchPersVErteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erteilt auf Antrag ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt nach Satz 2, wenn Das Zeugnis…
§ 87 Abs. 3 BinSchPersVAblaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 85 Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 5.02 Nr. a) RheinSchPersVVerordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Basislehrgang, der mindestens die Anforderungen nach § 5.03 erfüllt, teilgenommen und die Abschlussprüfung…
Art. 17 Abs. 3 Buchst. d 32017L2397eines Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt.
§ 56 Nr. 1 Buchst. b BinSchPersVVoraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
bei Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt den Vorgaben nach § 49;