BinSchStrO — InhaltsübersichtGesetz§ 1.12 BinSchStrOGefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; SchifffahrtshindernisseBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Erster Teil, Kapitel 1 § 1.11§ 1.13 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 1.11