§ 18.18 BinSchStrO
Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.
Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.