§ 27.03 BinSchStrO
Zusammenstellung der Verbände
§ 27.03 BinSchStrO
In einen Schleppverband dürfen
1.
von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und
2.
von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge
§ 27.03 BinSchStrO
eingestellt werden.
In einen Schleppverband dürfen
von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und
von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge
eingestellt werden.