BinSchStrO — InhaltsübersichtGesetz§ 6.30 BinSchStrOAllgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem WetterBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Erster Teil, Kapitel 6, Abschnitt VI.§ 6.31 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 6.31