Anlage IV SeeSchStrOSeeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Zum gesicherten Nachweis auf das Vorhandensein der in der Tabelle genannten Substanzen im Blut gelten die jeweils aktuellen Empfehlungen der Grenzwertkommission…
Anlage EmsSchEVVerordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung
Zum gesicherten Nachweis auf das Vorhandensein der in der Tabelle genannten Substanzen im Blut gelten die jeweils aktuellen Empfehlungen der Grenzwertkommission…
Anlage Nr. 243 BKatVVerordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
| Lfd. Nr. | Tatbestand | Straßenverkehrsgesetz (StVG) | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten | | --- | --- | --- | --- | | 243 | Kraftfahrzeug unter…
§ 24a Abs. 5 StVGStraßenverkehrsgesetz
Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der…
§ 3 Abs. 4 EmsSchEVVerordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung
Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft, 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut, eine Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder…