Anlage 11 MoselSchPVMoselschiffahrtspolizeiverordnung
(Fundstelle: BGBl. II 2015, 1020)
§ 4.07 Nr. 2 Buchst. d BinSchStrOInland AIS und Inland ECDIS
die eingegebenen Daten des im Sendebetrieb befindlichen Inland AIS Gerätes müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbandes…
§ 12 Abs. 2 Nr. 16 BinSchStrEVVerordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
entgegen § 4.07 Nummer 9 Buchstabe d nicht sicherstellt, dass die in das Inland AIS Gerät eingegebenen Daten den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder…
§ 8 Abs. 6 Nr. 3 BinSchAufgGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
Ordnungswidrigkeiten, die darauf beruhen, dass die in das Inland AIS Gerät eingegebenen Daten nicht den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs entsprechen.
§ 1.01 Nr. 47 BinSchStrOBegriffsbestimmungen
„Inland AIS Gerät“: ein Gerät im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2019/838 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die technischen Spezifikationen für…