§ 28 Abs. 5 BinSchUOTypgenehmigungen
Typgenehmigungen und Bestimmungen zum Einbau der Teile und Ausrüstungen und zur Funktionsprüfung nach Maßgabe des Anhangs VII gelten als gleichwertig.
(XXXX) Nr. 2 BinSchUO2018Anh VIIGleichwertige Typgenehmigungen und Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie Konformitätserklärung (Anhang VII der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
im Fall einer Typgenehmigung zu beachtenden Vorschriften zum Einbau und zur Funktionsprüfung sowie
§ 3 Abs. 3 Nr. 5 BinSchUOZuständige Behörden
Typgenehmigungen mit Klasse IWA/IWP im Sinne des Artikel 6 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 5 und 6 der Verordnung EU 2016/1628.
§ 29 Abs. 6 BinSchUOGleichwertigkeiten und Abweichungen
Im Fall des Anhangs II gelten die Bestimmungen der Absätze 1, 2 und 3 jedoch nur, soweit eine entsprechende Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr…
Art. 29 Abs. 1 32018R0858VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die EU-Typgenehmigung wird für ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit erteilt, das bzw. die mit den Angaben in der in Artikel 24…