Erwägungsgrund 29 32018R0858
Um das Genehmigungsverfahren transparenter zu gestalten und den Informationsaustausch sowie die unabhängige Nachprüfung durch Marktüberwachungsbehörden, Genehmigungsbehörden und die Kommission zu erleichtern, sollten die Typgenehmigungsunterlagen in elektronischem Format und — abgesehen von Ausnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und zum Schutz personenbezogener Daten — öffentlich bereitgestellt werden.