§ 2.04 BinSchUO2018Anh II
Einsenkungsmarken
Artikel 4.03 Nummer 10 ES-TRIN ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.
Artikel 4.03 Nummer 10 ES-TRIN ist anzuwenden; jedoch müssen mindestens zwei Einsenkungsmarkenpaare auf je einem Drittel der Länge vorhanden sein.