§ 96 Abs. 1 Nr. 2 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
in der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe nach Muster 2 des Anhangs V der Binnenschiffsuntersuchungsordnung oder
§ 8 Abs. 3 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
Im Fall des Absatzes 2 müssen die Anzahl und Zusammensetzung der Besatzung den Anforderungen der Binnenschiffspersonalverordnung oder der…
Anlage 2 BinSchEOVerordnung über die Eichung von Binnenschiffen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 241 - 248)
Anlage 1 BinSchEOVerordnung über die Eichung von Binnenschiffen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 230 - 240)
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
Binnenschiffspersonalverordnung:Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I S. 4982) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung;