Muster 2 BinSchUO2018Anh VNationale Muster (Anhang V der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 23 – 24)
§ 24 Abs. 2 BinSchEOLeerebene und untere Eichebene
Die Angaben nach § 17 Absatz 3 sind im Eichschein einzutragen.
§ 32 SchRegDVVerordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Für die Einrichtung des Binnenschiffsregisters ist das Muster maßgebend, das dieser Verordnung als Anlage 2 beigefügt ist. § 25 Abs. 2 gilt entsprechend.