Anlage BinSchZV
Nachzuweisen sind Kenntnisse in folgenden Sachgebieten:
von Unternehmern, die nur Beförderungen im innerstaatlichen Verkehr durchführen wollen
Rechtfür die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in Bezug auf-Verträge im allgemeinen -Beförderungsverträge, insbesondere die Haftung des Verkehrsunternehmers (Art und Grenzen) -Handelsgesellschaften -Geschäftsbücher -Arbeitsrecht, soziale Sicherheit -Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Betriebsführung-Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren -Berechnung der Selbstkosten -Beförderungspreise und -bedingungen -kaufmännisches Rechnungswesen -Versicherungswesen -Ausstellung von Rechnungen -Verkehrshilfsgewerbe
Zugang zum Markt-Vorschriften für den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung -Befrachtungsregelungen -Beförderungs- und Begleitpapiere
Technische Normen und technische Begriffe-technische Merkmale der Schiffe -Wahl des Schiffes -Eintragung -Liegezeit und Überliegezeit
Sicherheit-Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr -Unfallverhütung und Maßnahmen bei Unfällen
von Unternehmern, die Beförderungen im grenzüberschreitenden Verkehr durchführen wollen
die unter Buchstabe A genannten Sachgebiete
Bestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Gemeinschaft und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Befrachtung sowie der Beförderungspreise und -bedingungen
Zollpraxis und -förmlichkeiten
wichtigste verkehrspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedstaaten