Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen · Abschnitt 1
Diese Verordnung gilt für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.
§ 1 Bio-AHVVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen