§ 5 29. BImSchVNeunundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 BIOWILDSchonZAbkV SLVerordnung zur Abkürzung von Schonzeiten im Rahmen des Forschungsprojektes BIOWILD Vom 11. März 2016
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 24. BImSchVVierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 EReg-BGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 18 BKompVVerordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.